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Arbeitsrecht

Die Kanzlei ist im Rahmen des Arbeitsrechts insbesondere auf dem Gebiet des Kündigungsschutzes tätig.

Die wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen formellen sowie inhaltlichen Voraussetzungen. Nicht selten sind Kündigungen fehlerhaft und daher unwirksam. In der Folge bleibt daher häufig nur noch der Weg zum Arbeitsgericht.

Die Kanzlei berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zum Thema Arbeitsvertrag und Kündigung.

 

 

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