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Kosten

Die Kosten meiner Beauftragung ergeben sich, wie bei allen Rechtsanwälten, aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz bestimmt das jeweilige Rechtsanwaltshonorar anhand des Arbeitsaufwands und des zugrunde liegenden Gegenstandswertes.
In Einzelfällen kann von den gesetzlichen Gebühren abgewichen werden, indem beispielsweise eine Pauschale oder eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart wird.
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten eventuell von dieser übernommen. Die Deckungszusage ist dabei vom konkreten Inhalt des Versicherungsvertrags abhängig.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten Verfügung.

 

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