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Mahnwesen / Forderungsbeitreibung

Reagiert der Schuldner nicht auf Ihre Rechnung und auch nicht auf die darauf folgende(n) Mahnung(en), bleibt nur noch die gerichtliche Geltendmachung der Forderung.
In den meisten Fällen bietet sich zunächst die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens an. Hierbei wird beim zuständigen Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, sollte im Anschluss der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Legt der Schuldner auch hiergegen keinen fristgerechten Einspruch ein, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Der Vollstreckungsbescheid stellt, ähnlich wie ein Urteil, einen vollstreckbaren Titel dar, mit welchem die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldner betrieben werden kann.
Ist schon anfänglich damit zu rechnen, dass der Schuldner einem Mahnbescheid widersprechen wird, ist regelmäßig die sofortige Klage geboten.

Gerne übernehmen wir Ihre Forderungsangelegenheiten.

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